Das Zusammenwirken von Verwaltungsbehörden bei Erlaß eines Verwaltungsaktes.

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SEBI: CM 740

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Zusammenfassung

Zahlreiche Rechtsnormen schreiben ein Zusammenwirken von Verwaltungsbehörden beim Erlaß eines Verwaltungsaktes (VA) vor.Es gibt verschiedene Formen derartiger Mitwirkungsakte Zustimmungserfordernis der mitwirkenden Behörde, Anhörungsrecht und gemeinsame Regelung des zu entscheidenden Problems.Die Arbeit nimmt eine Einteilung der Mitwirkungsakte einmal nach ihrer Bindungswirkung, zum zweiten nach ihrer Intensität vor.Sie stellt das Verwaltungsverfahren beim Erlaß eines mitwirkungsbedürftigen VA dar.Ein weiteres, wichtiges Problem ist die Frage nach dem Rechtscharakter des Mitwirkungsakts, das Auswirkungen auf den Rechtsschutz des Einzelnen hat.Der Verfasser kommt hier zu einer differenzierenden Lösung, indem er den gemeinsamen und den informierenden Mitwirkungsakten VA-Qualität abspricht, den begutachtenden und den mitentscheidenden (hier nur unter bestimmten Voraussetzungen) VA-Qualität zugesteht. chb/difu

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Schlagwörter

Verwaltungsbehörde, Zusammenarbeit, Mitwirkung, Bindungswirkung, Fehlerhaftigkeit, Behördenprinzip, Verwaltungsakt, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Verwaltung/Öffentlichkeit

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Münster: (1966), XXI, 147 S., Lit.

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Verwaltungsbehörde, Zusammenarbeit, Mitwirkung, Bindungswirkung, Fehlerhaftigkeit, Behördenprinzip, Verwaltungsakt, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Verwaltung/Öffentlichkeit

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