Energiewirtschaft.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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KO

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Zusammenfassung

Grundlage für die Förderung ist das Gesetz über sparsame, rationelle, soziale und umweltvertägliche Energienutzung in Hessen (Energiespargesetz) vom 3. Juli 1985. Im Gesetz selbst sind die einzelnen Förderungsmaßnahmen aufgezählt. Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes fördert das Land Investitionen im Wohnungsbestand, die den Verbrauch nicht erneuerbarer Primärenergieträger für Raumheizung und Warmwasserbereitung vermindern. Gefördert werden dabei bautechnische Maßnahmen zur Verminderung des Wärmebedarfs. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Energieeinsparung, Energieeinsparungsgesetz, Förderungsprogramm, Bundesland, Gemeinde, Wohngebäude, Versorgung/Technik, Wärme

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Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 36(1986), Nr.10, S.389-392, Tab.

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Energieeinsparung, Energieeinsparungsgesetz, Förderungsprogramm, Bundesland, Gemeinde, Wohngebäude, Versorgung/Technik, Wärme

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