Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis. 3. Aufl.

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SEBI: 84/2652-4

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Abstract

Erschließungsanlagen sind Anlagen, die für die Erschließung eines Baugebietes notwendig sind, insbesondere solche Anlagen, die erst die Bebauung der Grundstücke ermöglichen. Die Notwendigkeit als Wesensmerkmal einer Erschließungsanlage ist nicht zu verwechseln mit der Erforderlichkeit einer Anlage, denn nicht jede Anlage, die Grundstücke erschließt, hat bereits den Charakter einer Erschließungsanlage. So braucht eine Verbindungsstraße zwischen Gemeinden oder Ortsteilen selbst dann noch keine Erschließungsanlage zu sein, wenn sie bereits für ein oder mehrere Grundstücke Erschließungsfunktion hat. So werden in dieser Untersuchung verschiedenen Arten von Erschließungsanlagen und Erschließungsfunktionen vorgestellt, der Umfang des dazugehörigen Aufwandes wird dargelegt sowie die endgültige Herstellung und die besonderen Merkmale von verschiedenen Erschließungsanlagen sowohl theoretisch als auch praktisch aufgezeigt. geh/difu

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Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Erschließungsaufwand, Verwaltungsrecht, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht

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München: (1984), 179 S., Reg.

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Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Erschließungsaufwand, Verwaltungsrecht, Baurecht, Recht, Bauordnungsrecht

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