Zum Entwurf eines Bundeskleingartengesetzes.

Haack, Dieter
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1982

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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71

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Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat im April 1982 den Entwurf eines Bundeskleingartengesetzes verabschiedet. Der Entwurf berücksichtigt die sozialpolitischen und städtebaulichen Funktionen der Kleingärten. Der Gesetzentwurf schafft für 650.000 Kleingärtner eine Rechtsbasis, die die Interessen sowohl der Kleingärtner als auch die der Pächter berücksichtigt. Kleingartenanlagen sollen künftig grundsaetzlich der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Neue Regeln gibt es auch für den Pachtzins, der der Höhe nach begrenzt werden soll. Neu geregelt sind auch die Kündigungsvorschriften. hb

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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1982)Nr.7, S.241-242

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