§ 242 BGB; §§ 3, 6, 16 WEG. Zur Anwendung von Treu und Glauben im Hinblick auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes beim Erwerb von Wohnungseigentum. AG München, Beschluß v. 30.12.1982 - Az. UR II 110/81 WEG.

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1983

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SEBI: Zs 818-4

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Der aus Treu und Glauben abzuleitende Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Änderung der Teilungserklärung kann grundsätzlich darauf gerichtet sein, dass ein sachwidriger und ungerechter Kostenverteilungsschlüssel revidiert wird. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an. rh

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.6, S.195-197, Lit.

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