§ 242 BGB; §§ 3, 6, 16 WEG. Zur Anwendung von Treu und Glauben im Hinblick auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes beim Erwerb von Wohnungseigentum. AG München, Beschluß v. 30.12.1982 - Az. UR II 110/81 WEG.
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1983
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
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Zusammenfassung
Der aus Treu und Glauben abzuleitende Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Änderung der Teilungserklärung kann grundsätzlich darauf gerichtet sein, dass ein sachwidriger und ungerechter Kostenverteilungsschlüssel revidiert wird. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an. rh
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.6, S.195-197, Lit.