Lokalzeitungen und/oder Amtsblätter? Zulässigkeit und Grenzen kommunaler Berichterstattung.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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Abstract

Das Thema kommunale Amtsblätter sorgt, ausgelöst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 2018, in den Medien erneut für Wirbel. Der Streit zwischen Zeitungsverlegern und Bürgermeistern ist nicht neu. Die Fragen, ob mit dem Urteil das Ende der Amtsblätter eingeläutet wurde, ob ein Stadtblatt örtliche Einwohnerunterrichtung zulässt oder gar ein lokales "Rundum-Angebot" möglich ist, hat der BGH jetzt im Grundsatz entschieden. Danach ist das Stadtblatt Crailsheim in der bisherigen Form unzulässig und der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinden wurden Schranken gesetzt. Gleichwohl bleibt jedes kommunale Informationskonzept im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung eine Einzelfallentscheidung, die den Gemeinden begrenzte Spielräume belässt. Der Beitrag will dies im Lichte der sich wechselseitig beeinflussenden Art. 5, 20 und 28 Abs. 2 GG demokratie- und pressefreiheitsfördernd und wirkungsorientiert ausloten und bewerten.

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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft

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Nr. 7

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S. 261-271

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