Das rechtsrheinische Rhein-Neckar-Gebiet in seiner zentralörtlichen Bereichsgliederung auf der Grundlage der Stadt-Land-Beziehungen.
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1966
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SEBI: HB 771
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Zusammenfassung
Unter den Siedlungen des rechtsrheinischen Rhein-Neckar-Raumes haben die Städte Mannheim und Heidelberg den höchsten Grad an Zentralität und damit die am weitesten reichende Umlandbedeutung. Die räumliche Begrenzung des Untersuchungsgebietes mußte sich daher im wesentlichen aus der Reichweite der Umlandfunktionen beider Städte als zentraler Orte ergeben. Naturräumliche, wirtschaftsstrukturelle oder politische Grenzen wurden mit Ausnahme der Beschränkung auf rechtsrheinisches Gebiet nicht berücksichtigt. Die Arbeit will das Ausmaß der Umlandfunktionen und der Umlandbereiche der zentralen Orte in dem etwa 340 Städte und Gemeinden umfassenden Untersuchungsgebiet so darstellen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Untersuchung abzeichneten. Die Frage nach der Entstehung der Zentren und ihrer Bedeutung in der Vergangenheit bleibt weitgehend unberücksichtigt. Mit der Darstellung der zentralörtlichen Bereiche wird gleichzeitig ein Überblick über das Wirtschaftspotential des Untersuchungsgebietes gegeben. Neben der Unterscheidung von Versorgungsorten mittlerer und höherer Stufe werden ausgewählte Beispiele zentralörtlicher Einzelbeziehungen (Milcheinzugsgebiete, Kundeneinzugsbereiche von Kaufhäusern, Pendlereinzugsbereiche und Verbreitungsgebiete von örtlichen Tageszeitungen) vorgeführt. bg/difu
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Heidelberg: Selbstverlag (1966), 199 S., Kt.; Lit.; Reg.
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Serie/Report Nr.
Heidelberger geographische Arbeiten; 16