Artenschutz in der Bauleitplanung - am Beispiel Vogelschutz und Windenergie.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

Das europarechtlich geprägte Artenschutzrecht beschäftigt seit geraumer Zeit Praxis und Rechtsprechung. Insbesondere geht es um die Tragweite der Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Im Beitrag wird erörtert, welche Auswirkungen diese Verbote auf die Bauleitplanung haben und wie die Gemeinde vorgehen sollte, um mit ihrer Planung "auf der sicheren Seite" zu bleiben. Die Darstellung behandelt die artenschutzrechtlichen Verbote, die Sachverhaltsermittlung, Vorkehrungen zur Vermeidung von Konflikten und mögliche Ausnahmen von den Verboten.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 24

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S. 833-839

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