Die kommunalen Spitzenverbände in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen, Funktionen, Effizienz.

Seeger, Richard
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1988

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SEBI: Zs 1505-27,2
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485

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Zusammenfassung

Die kommunalen Spitzenverbände in der Bundesrepublik Deutschland nehmen einen beachtlichen Rang im politischen Gesamtsystem ein. Sie sind schon in der zweiten Hälfte des 19. Jh. entstanden und haben sich zu leistungsfähigen Verbänden mit eigenen Geschäftsstellen entwickelt. Die drei Bundes- und 24 Landesverbände sind meist vereinsrechtlich organisiert. Es bestehen jedoch Unterschiede in den Strukturen, den Organen, der Zugehörigkeit, den Aktionsbereichen und in den Verfahren. Die Spitzenverbände nehmen öffentliche Angelegenheiten wahr. Der Wirkungsbereich ist entsprechend der kommunalen Universalität umfassend. In ihrer Binnenfunktion leisten sie mit Informationen, Erfahrungsaustausch und Beratung wichtige Dienste für ihre Mitglieder. Die Außenfunktion besteht in der Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere durch Anhörung, und in der Beteiligung an vielen Gremien innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bund und Land. Die Spitzenverbände pflegen eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und wirken auch in der Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes mit. Sie sind in zahlreichen Fachverbänden vertreten. Die parteipolitischen Gegebenheiten werden meist durch einen entsprechenden Proporz in den Organen berücksichtigt. Ihrem Selbstverständnis liegt die Idee der kommunalen Selbstverwaltung zugrunde. difu

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg.27(1988)Bd.2, S. 177-199, Lit.

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