Die Zukunft der Europäischen Gerichtsbarkeit nach Nizza.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: Zs 1854-Beih.2003,1

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KO
RE

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Zusammenfassung

Die europäische Gerichtsbarkeit ist im relativ heterogenen System der Union für die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Gerichtszweigen verantwortlich, ohne jedoch eine durchgebildete Rechtstradition wie die Gerichtsbarkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten zu besitzen. Die bisherige Organisation der Gerichtsbarkeit erschien zur Bewältigung dieser Aufgabe nicht mehr ausreichend; im Vertrag von Nizza wurden daher Reformen vorgenommen. In den Beiträgen werden die Grundlagen der Reform der Unionsgerichtsbarkeit und ihres Verfahrens durch den Vertrag von Nizza erörtert und aus der Sicht der nationalen Gerichte bewertet. Weitere Beiträge befassen sich mit der Reform des Vorabentscheidungsverfahrens, der Direktklagen und des Rechtsschutzes in Wettbewerbssachen. Der Sonderdruck informiert Wissenschaft und Praxis über neuere Entwicklungen und Problemstellungen der europäischen Gerichtsbarkeit. difu

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127 S.

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Europarecht; Beih. 1/2003