Die Haftung des Architekten für Mängel des errichteten Bauwerks.
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SEBI: BG 670
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DI
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Abstract
Während der Bundesgerichtshof die lange Zeit umstrittene Frage nach der Rechtsnatur des Architektenvertrages als Werkvertrag einer rechtlichen Klärung zugeführt hat, besteht im Hinblick auf die haftungsrechtlichen Grundsätze beim Architektenvertrag nach wie vor Streit. Uneinigkeit besteht insbesondere darüber, ob die Einstandspflicht des Architekten für Bauwerksmängel so unterschiedlichen Grundsätzen wie denen der Verschuldens- und Gewährleistungshaftung untersteht, und ob der Bauherr deshalb sofort, aber ausschließlich Schadenersatz verlangen kann oder aber auf das Nachbesserungsrecht beschränkt bleibt, dann aber in zweiter Linie statt nur Schadenersatz wegen Nichterfüllung auch Wandlung oder Minderung verlangen kann. Unter diesem Aspekt geht der Autor auf die Rechtsnatur des Werkvertrages ein, um im einzelnen die Haftung des Architekten für Mängel am Bauwerk gegenüber dem Bauherrn aufzuzeigen. Abschließend untersucht er die Haftung des Architekten im Verhältnis zur Haftung des Bauunternehmers. kp/difu
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Architekt, Architektenvertrag, Haftung, Zivilrecht, Bauwesen, Baurecht, Recht, Allgemein
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Bielefeld: Gieseking (1966), 165 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1965)
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Architekt, Architektenvertrag, Haftung, Zivilrecht, Bauwesen, Baurecht, Recht, Allgemein
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Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozeßrecht; 40