Gutachten über die Neuordnung der kommunalen Verwaltung im Raume von Bielefeld.
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SEBI: 75/91
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Zusammenfassung
Bielefeld und seine Umlandgemeinden bilden wirtschaftlich, sozial, kulturell und vor allem verkehrs- und versorgungspolitisch einen einheitlichen und geschlossenen Lebensraum. In krassem Widerspruch dazu steht die Aufteilung der öffentlichen Verwaltung auf 34 Verwaltungsbehörden. Dies steht im klaren Gegensatz zu den Grundsätzen einer übersichtlichen, zweckmäßigen und sparsamen Verwaltung. Der Gutachter empfiehlt daher, 24 Gemeinden und die Stadt Brackwede aus ihrem Landkreisverband Bielefeld herauszulösen und in die Stadtgemeinde Bielefeld einzugliedern. Die restlichen Gemeinden sollen in den Gemeindeverband des Kreises Halle aufgenommen werden.
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Gemeindegebietsreform, Raumordnung, Kreisplanung, Verwaltungsreform, Kreisreform, Stadtentwicklungsplanung, Regionalplanung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Planung
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In: Berlin, (1958) 155 S., Kt.; Tab.
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Gemeindegebietsreform, Raumordnung, Kreisplanung, Verwaltungsreform, Kreisreform, Stadtentwicklungsplanung, Regionalplanung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Planung