Baugesuch, Verfahrensbeschleunigung durch gleichzeitige Anhörung mehrerer Träger öffentlicher Belange, Schadensersatz wegen verzögerter Bearbeitung, Ausschluß des Schadensersatzanspruches bei Akzeptanz einer von einem Träger öffentlicher Belange angeregten Planänderung. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18.1.1991 - RReg.2 Z 330/90.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1991
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Kläger hatten die Erteilung einer Baugenehmigung für einen SB-Markt, beantragt.Am 26.3.1986 ging der Antrag ein, die Baubehörde beteiligte Träger öffentlicher Belange, Einwendungen des Denkmalschutzes führten zur Änderung des Bauantrags.Der Antrag wurde erneut in die Anhörung gegeben.In diesem Stadium akzeptierten die Kläger eine erneute Umplanung aufgrund von Einwendungen beteiligter T.ö.B..Der erneut geänderte Bauantrag wurde nochmals in die Anhörung gegeben.Am 1.7.1987 wurde eine Baugenhmigung erteilt, am 27.7.1987 zugestellt.Die forderten Schadenersatz wegen der seit dem 27.8.1986 eingetretenen Verzögerung.Das Landgericht gab der Klage mit der Maßgabe statt, den nach dem 27.11.1986 eingetretenen Schaden zu ersetzen, im übrigen wies es die Klage ab.Das OLG hat durch Endurteil die Berufung der Kläger, mit der sie ihren Zahlungsanspruch weiterverfolgten, zurückgewiesen.Die Revision führte zur teilweisen Aufhebung des Berufungssurteils und zur Zurückverweisung an das OLG.Amtliche Leitsätze. 1.Sind zu einem Baugesuch mehrere Träger öffentlicher Belange zu hören, hat dies zur Verfahrensbeschleunigung zu geschehen. 2.Die Bearbeitung und Entscheidung eines Baugesuchs kann Schadenersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung, nicht aber wegen enteignungsgleichen Eingriffs zur Folge haben. 3.kzeptiert ein Bauwerber Veränderungen, die durch einen T.ö.B. angeregt wurden, kann er wegen dadurch eingetretener Verzögerungen keinen Schadenersatz beanspruchen.(wb)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bayerische Verwaltungsblätter, München 122(1991), Nr.9, S.282-285