Gordischer Knoten? Das Abstandsgebot der Seveso-Richtlinien in der bauplanungsrechtlichen Praxis.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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RE

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Abstract

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. September 2011 entschieden, dass das störfallrechtliche Abstandsgebot grundsätzlich auch von Baugenehmigungsbehörden bei gebundenen Entscheidungen zu beachten ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes dürfte einerseits sowohl auf Seiten der Baubehörden als auch bei Vorhabenträgern und Betreibern von Betriebsbereichen, für die das Störfallrecht Anwendung findet, zu nicht unerheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Sie sollte von den Gemeinden andererseits als Aufforderung verstanden werden, potenziellen Nutzungskonflikten mit einer Bauleitplanung zu begegnen, die das Störfallrecht angemessen berücksichtigt.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 9

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S. 406-407

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