WAP. Wohnanteilplan der Stadt Zürich. Weisung, Begründung und Auswirkungen, Grundprinzipien, Information.

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1980

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SEBI: 82/4923-4

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1976 beschloß der Gemeinderat von Zürich im Rahmen einer Revision der Bauordnung und des Zonenplanes die neuen Vorschriften über den Wohnflächenanteil. Dieser Wohnanteil besagt, daß in den Wohnzonen und in den Kernzonen ein bestimmter Mindestanteil der Bruttogeschoßfläche Wohnzwecken dienen muß. Parallel zu dieser allgemeinen Revision der Bauordnung hat der Gemeinderat die Bauvorschriften für das Gebiet des Höggerbergs mit Vorschriften über den Wohnanteil erweitert. Diese Teilbauordnung sieht ebenfalls vorsorgliche Beschränkungen und eine definitive Wohnanteilfestsetzung vor. Detaillierte Zahlen, Begründungen und Auswirkungen dieser Neuordnung gibt der Wohnanteilplan der Stadt Zürich wieder. geh/difu

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Zürich:(1980), ca.40 S, Kt.; Abb.; Tab.

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