Zum Begriff der sozialen Entschädigung im neuen Sozialgesetzbuch unter besonderer Berücksichtigung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.

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SEBI: 74/3303

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Zusammenfassung

Das Ziel der Arbeit liegt nicht in einer begrifflichen und systematischen Klärung der Grundprinzipien des qeltenden Sozialrechts. Es soll vielmehr unter Berücksichtigung der Rechtsprinzipien und rechtlichen Gestaltungen des herrschenden Systems der sozialen Sicherung das Rechtsinstitut der sozialen Entschädigung gegenüber anderen Formen staatlicher Leistungsverwaltung, insbesondere auch der beamtenrechtlichen Dienstzeitversorgung, reu abgegrenzt werden. Im Ergebnis wird die einheitliche Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für das gesamte Recht der sozialen Entschädigung gefordert.

Beschreibung

Schlagwörter

Soziale Sicherheit, Sozialfürsorge, Sozialrechtsprechung, Sozialpolitik, Sozialrecht, Rechtswissenschaft, Kriegsschaden, Kriegsopferfürsorge, Aufopferungsanspruch, Sozialgesetzbuch, Bundesversorgungsgesetz, Sozialwesen, Recht

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In: Bremen, (1973) 298 S., Lit.; Zus.

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Soziale Sicherheit, Sozialfürsorge, Sozialrechtsprechung, Sozialpolitik, Sozialrecht, Rechtswissenschaft, Kriegsschaden, Kriegsopferfürsorge, Aufopferungsanspruch, Sozialgesetzbuch, Bundesversorgungsgesetz, Sozialwesen, Recht

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