Kommunale Pensionsrückstellungen und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) .

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DE

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Köln

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ZLB: Kws 704/64

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Zusammenfassung

Nach neuem kommunalen Haushaltsrecht sind in der Regel Pensionsrückstellungen in der Bilanz und ihre laufende Anpassung in Form von Zuführungen zu den Rückstellungen im Aufwand auszuweisen. Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen richten sich dabei an dem Ziel aus, den Adressaten des Jahresabschlusses ein zutreffendes Bild über die wirtschaftliche Lage der Kommune zu vermitteln. Die Fachdiskussion zu der Frage, welche Rechnungslegungsgrundlagen diesem Ziel möglichst nahe kommen, hat durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz einen neuen Impuls erhalten. Fachlich-inhaltliche Aspekte sollten letztlich dazu führen, die derzeitigen Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnungen zu überprüfen, unabhängig davon, zu welchem Ergebnis eine formal rechtliche Würdigung kommen würde. Das Positionspapier setzt sich mit den fachlich inhaltlichen Aspekten der Rechnungslegungsvorschriften auseinander, und zwar mit den Regelungen des Handelsgesetzbuches in alter und neuer Fassung zur Klarstellung der Ausgangslage, und mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften und ihren Unterschieden zu den Regelungen des BilMoG.

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71 S.

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KGSt-Positionspapier