Grundstruktur eines universellen Alterssicherungssystems mit Mindestrente. Diskussionspapier.

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DE

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Bonn

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ZLB: 4-2009/1426

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Zusammenfassung

Der Beitrag ist auf die Überlegung zugespitzt, durch eine Neugestaltung der Rentenfinanzierung Altersarmut zu vermeiden und damit auch größere Verteilungsgerechtigkeit herzustellen. Die Autoren schlagen vor: Alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr zahlen in Abhängigkeit von ihrem individuellen Erwerbseinkommen in die Rentenversicherung ein. Die paritätische Finanzierung bleibt bei Erwerbstätigkeit bestehen. Dieser Vorschlag folgt den Überlegungen, die bisherige Rentenversicherung in eine Bürgerversicherung zu überführen. Da die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen ist, können sich Personen mit hohem Einkommen nicht mehr wie bisher der Solidarität entziehen. Armutsvermeidung wird erzielt, indem Personen ohne oder mit einem geringen Einkommen eine Mindestrente ohne Bedürftigkeitsprüfung erhalten, die deutlich über der bisherigen Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung liegt. Wenn diese Mindestrente nicht durch Eigenbeiträge der Leistungsbezieher erzielt werden kann, müssen zur Aufstockung der Fehlbeträge Steuer- oder Beitragsmittel herangezogen werden. Um eine höhere Verteilungsgerechtigkeit in Abhängigkeit von der Haushaltskonstellation zu erreichen, wird ein Splitting des Einkommens innerhalb eines zusammenlebenden Paares vorgeschlagen, was in diesem Modell in Abhängigkeit von der Einkommenssituation auch zu größerer Verteilungsgerechtigkeit zwischen Ehepaaren und Ledigen führt. Die Darstellung der Autoren beruht auf Simulationsberechnungen, die auf der Basis des Soziökonomischen Panels durchgeführt wurden.

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31 S.

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