Die Marktfreiheiten des EG-Vertrages als Ermessensgrenze des Gemeinschaftsgesetzgebers.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/1982

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DI
S

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Abstract

Der Zweck der EWG wurde bei ihrer Entstehung 1957 darin gesehen, durch die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes die Konkurrenzfähigkeit der (west-)europäischen Wirtschaft zu verbessern und mitgliedstaatliche Diskriminierungen zu beseitigen. Dies geschah vor allem durch die Konstituierung der sog. Grund- bzw. Marktfreiheiten, wie Dienstleistungsfreiheit, Kapitalfreiheit, Warenverkehrsfreiheit und Personenfreiheit. Parallel dazu wurde jedoch auch ein organisatorischer Rahmen für weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene geschaffen, der sich seit der Gründung ständig ausgeweitet hat und inzwischen einen erheblichen Teil der staatlichen Befugnisse der Mitgliedstaaten ersetzt hat. Da der EG-Vertrag als Begrenzung für diesen kontinuierlichen Zuwachs an Kompetenzen offenbar nicht ausreicht, plädiert der Autor dafür, die Grundfreiheiten selbst als Richtschnur und Grenze der europäischen Rechtsetzungsaktivitäten anzuerkennen. Die Arbeit enthält eine ausführliche Darstellung der aktuellen Entscheidungspraxis bezüglich der einzelnen Grundfreiheiten. bup/difu

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220 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2101