Zu räumlichen Gemeinsamkeiten von Pendler- und Einkaufsverflechtungen. Dargestellt am Beispiel der Wirtschaftsregion Mittlerer Oberrhein-Südpfalz.
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1978
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ZZ
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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Die Untersuchung führt zu folgenden Resultaten Zwischen dem Einwohnerpotential zentraler Orte und ihrer Arbeits- wie auch Einzelhandelszentralität besteht ein linearer Zusammenhang, mit steigender Einwohnerzahl wächst die letztere gegenüber der ersten überproportional. 7000 Einwohner bilden für einen zentralen Ort die kritische Grenze, ab der er zentralörtliche Funktionen erfüllen kann. Wird diese Zahl überschritten so wird der Einzelhandel Hauptträger der Zentralität. Die Überprüfung der Herkunftsbereiche der arbeitenden und einkaufenden Bevölkerung ergibt folgendes Bild Bei Orten mit mehr als 7000 Einwohnern, vielfach Sitze derzeitiger oder ehemaliger Kreisverwaltungen, sind arbeits-und einkaufszentrale Funktionsräume meist deckungsgleich. Steigt die Einwohnerzahl wesentlich an, so wächst der Funktionsraum des Einzelhandels über den der Arbeitszentralität hinaus. Daneben gibt es eine Reihe von Mittelzentren, deren Einkaufszentralität schwach ausgeprägt ist. Durch Angebotserweiterungen versucht man hier, autonome Funktionsräume zu schaffen. Im übrigen erweist sich, daß für Orte von 10-30 000 Einwohnern der Einkaufsbereich noch aus Pendlerverflechtungen abgeleitet werden kann.
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 36 (1978), H. 1/2, S. 59-68, Abb.; Tab.; Lit.