Zur Neubestimmung der kommunalen Selbstverwaltung.
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1973
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
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Zusammenfassung
In der Demokratie fügen sich die Gemeinden als autonome Einheit in den Gesamtaufbau der staatlichen Verwaltung ein. Die Stellung der Gemeinde wird stark berührt von den tiefgreifenden Wandlungen der tatsächlichen Verhältnisse, die die örtliche Gemeinschaft in zunehmendem Maß in ihrem territorialen wie personalen Bestand in größere funktionale Zusammenhänge einordnen und die Vorstellung eines geschlossenen Ortsbildes und Aufgabenkreises in das differenziertere Bild einer weithin im Verbundsystem stehenden Verwaltungseinheit verwandeln. Dieser Veränderung trägt die Gebietsreform Rechnung, die freilich nicht leicht für komplexe Situationen der räumlichen Verflechtung Lösungen zu finden vermag. Der überörtliche Zuschnitt zeigt sich in der mehrfachen Zuordnung der Bürger zu Wohnort und Arbeitsstätte und in der Ausbildung von Erholungslandschaften um die großen Städte. Die Erscheinung der Gemeinde wird in der Gegenwart von ihren Funktionen im Aufbau der Verwaltung zu bestimmen sein. Die Gemeinden stellen dezentrale Zentren der Entscheidung und Initiative dar, die Aufgliederung und Lebendigkeit der Verwaltung unterstützen. Ihre besondere Begründung und Rechtfertigung gewinnen sie aus dem Konsens der Bürger. Endlich ergibt sich die Position der Gemeinden aus ihrem Aufgabenkreis. Auch er befindet sich in Bewegung. Das Verbundsystem kommt darin zum Ausdruck, daß sich das für die Gemeinden wichtige Gebiet der Versorgung mehr und mehr in weiträumigere Einrichtungen einordnen muß und an die Stelle eigener Betriebe oft die Teilhabe an größeren Netzversorgungen tritt. Der Gemeinde bleibt vor allem die koordinierende und planende Vorherbestimmung und Gestaltung der menschlichen Lebenssphäre, die sie aus größerer Nähe zum Bürger wirksamer als Bund oder Land zu leisten vermag.
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 12 (1973), 1, S. 1-44, Lit.; Zus., engl., franz.