Gestaltungsrahmen Allermöhe 2.
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SEBI: 87/3429-4
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Zusammenfassung
In Allermöhe soll auf Wunsch der politischen Gremien der Freien und Hansestadt Hamburg ein neues Wohngebiet mit städtischer Prägung unter besonderer Berücksichtigung seiner Lage in der Marsch entstehen. Als Basis für den Gestaltungsrahmen werden die Vorgaben und Empfehlungen für das nördlich angrenzende Gebiet Allermöhe 1 berücksichtigt. Das Gebiet soll integraler Bestandteil des neuen Stadtteils werden, sowohl hinsichtlich der Zusammenhänge, als auch hinsichtlich der Stadtgestalt. Die Gesamtform der Neubauanlage bildet ein Oktogon, in dem das prägnante Fleetkreuz liegt, das durch ein klares bauliches Konzept betont wird. Die Hauptfußwegachse, die die Verlängerung der Achse von Allermöhe 1 darstellt, verläuft von NO nach SW. Das Fleetkreuz teilt das Achteck in vier Quartiere. In jedem dieser Quartiere ist eine straßenbegleitende und eine fleetbegleitende Bebauung vorgesehen. geh/difu
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Wohngebiet, Stadtteil, Neubaugebiet, Gestaltungsprinzip, Freiraumplanung, Gestaltungskonzept, Erschließung, Wohnumfeld, Bebauung, Allgemein
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Hamburg: (1984), 72 S., Kt.; Abb.
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Wohngebiet, Stadtteil, Neubaugebiet, Gestaltungsprinzip, Freiraumplanung, Gestaltungskonzept, Erschließung, Wohnumfeld, Bebauung, Allgemein