Polizeiliche Unterbringung von Flüchtlingen in privaten Immobilien.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

Abstract

Angesichts der hohen Zahl an Flüchtlingen ergeben sich vor allem in Regionen, in denen Wohnraum ohnehin knapp ist, Probleme bei deren Unterbringung. Es ist Aufgabe der Polizei- und Ordnungsbehörden, diese vor den sich aus einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit ergebenden Gefahren zu schützen. Ggf. muss die Unterbringung in Immobilien Privater erfolgen. Der Beitrag zeigt auf, dass eine Inanspruchnahme von Nichtstörern nur in engen Grenzen möglich ist. Bremen und Hamburg haben deshalb besondere Regelungen für die Sicherstellung zur Unterbringung von Flüchtlingen erlassen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 17

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S. 1088-1099

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