Koennen die Gemeinden oder die Baugenehmigungsbehörden die Ansiedlung von nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieben oder Verbrauchermärkten in ausgewiesenen Misch-, Gewerbe- oder Industriegebieten verhindern?
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1983
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ZZ
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Die Abhandlung hat gezeigt, dass eine Anpassung von "Altplänen" an die geänderten Vorgaben der BauNVO 1977 problemlos möglich ist. Ist die Anpassung erfolgt, so bietet § 11 Abs. 3 BauNVO 1977 ein hinreichendes Instrumentarium, eine sinnvolle Standortpolitik für Einzelhandelsbetriebe / Verbrauchermärkte zu betreiben. In seltenen Ausnahmefällen mag darüberhinaus eine weitere Steuerung der Ansiedlung von Betrieben unter 1.500 qm Geschossfläche über § 1 Abs. 9 BauNVO 1977 und über § 15 Abs. 1 BauNVO 1977 möglich sein. Diese Ausnahmen sind aber an strenge Voraussetzungen gebunden, da im Normalfall kein über § 11 Abs. 3 BauNVO 1977 hinausgehendes Bedürfnis besteht, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben / Verbrauchermärkten zu reglementieren. -y-
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Deutsches Verwaltungsblatt (1983)Nr.10, S.530-536, Lit.