Das Unmittelbarkeitsmerkmal im System der öffentlich-rechtlichen Entschädigungspflichten.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 79/3943

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die verstärkte Ausweitung hoheitlicher Tätigkeit in den letzten Jahren bringt es mit sich, daß der Bürger, der diese Hoheitsmaßnahmen in der Regel dulden muß, Schäden und Nachteile durch sie erleidet, die eines Ausgleichs bedürfen. Wann im einzelnen Entschädigung für die erlittenen Nachteile zu leisten ist, ist in Rechtsprechung und Literatur unklar und umstritten. Rechtsgrundlage für eine Entschädigung ist in diesen Fällen die Enteignung, der enteignungsgleiche Eingriff und die Aufopferung. Eine Anspruchsvoraussetzung ist die Unmittelbarkeit der hoheitlichen Maßnahme, die auf die Rechte des Bürgers einwirkt. Die Studie hat zum Ziel, die Bedeutung und den Einfluß des Unmittelbarkeitsmerkmals, insbesondere unter dem Blickwinkel des Eigentums- und Enteignungsrechts des Grundgesetzes, darzustellen und auf der Basis einer Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Ansätzen einen eigenen Lösungsvorschlag anzubieten, der auf einem handlungsbezogenen Finalitätsbegriff aufbaut.hw/difu

Description

Keywords

Entschädigungsrecht, Enteignung, Aufopferung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bremen: (1976), IX, 269 S., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Entschädigungsrecht, Enteignung, Aufopferung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verfassungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries