Die Konzession im schweizerischen Verwaltungsrecht.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 77/4789
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Untersuchung will weder eine Definition noch eine Theorie der Konzession anstreben; vielmehr gilt es, Wege aufzudecken, die das Rechtsverständnis für das Institut der Konzessionen fördern. In einem ersten Kapitel wird versucht, einige markante Beispiele und Interpretationen der Konzession aus dem französischen und deutschen Recht unter Berücksichtigung ihrer Verfassung herauszugreifen. Um nicht einer Beschränkung durch den oft zufälligen Gebrauch des Ausdrucks ,,Konzession'' durch den Gesetzgeber ausgesetzt zu sein, werden auch jene Beispiele in die Untersuchung mit einbezogen, die den Rechtswirkungen einer Konzession nahezukommen scheinen. Im Anschluß daran folgt ein Überblick über das schweizerische Konzessionsrecht. Im zweiten Kapitel wird das Rechtsinstitut der Konzession dann mit den allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien konfrontiert. Der Auslegung der Konzessionsverhältnisse, dem Kernstück dieser Arbeit, ist das dritte Kapitel gewidmet. Hier wird die Konzession auf ihre Bestandteile hin analysiert und die Auslegung unter Berücksichtigung der schweizerischen Bundesgerichtspraxis und der schweizerischen, deutschen und französischen Rechtslehre erörtert und dargestellt. Ein viertes Kapitel beschäftigt sich schließlich mit Problemen des intertemporalen und des internationalen Konzessionsrechtes.
Description
Keywords
Konzessionsrecht, Konzessionsverhältnis, Rechtsprechung, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Verwaltung, Recht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Zürich: (1973), VIII, 135 S., Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Konzessionsrecht, Konzessionsverhältnis, Rechtsprechung, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Verwaltung, Recht