Die Baugesetzbuch-Novelle auf dem kommunalen Prüfstand?
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0003-9209
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ZLB: Zs 1505
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892
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RE
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Abstract
Am 1. Januar 1998 tritt das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung in Kraft. Obwohl die Kommunen direkt und über ihre Spitzenverbände bei der Vorbereitung der Gesetzesnovelle mitwirken konnten, können nicht alle Neuregelungen die Zustimmung der Städte und Gemeinden finden, da das ihnen zur Verfügung stehende Instrumentarium nicht in vollem Umfang erhalten werden konnte. Dies betrifft insbesondere den Verzicht auf einen Genehmigungsvorbehalt im Falle der Grundstücksteilung, die Schaffung der Möglichkeit, das gemeindliche Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren zu ersetzen sowie die Erschwerung bei der Verhinderung mietwirksamer Modernisierungsmaßnahmen im Geltungsbereich von sogenannten Milieuschutzsatzungen. Begrüßt wird die Neuregelung der Vorschriften zur Behandlung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung. Das Instrumentarium ist hier im Interesse der Kommunen flexibilisiert worden. difu
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Journal
Archiv für Kommunalwissenschaften
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Nr. 2
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S. 254-281