Landesentwicklungsprogramm Bayern 2003.
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DE
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München
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ZLB: 2003/2359-4
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Abstract
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern, am 1. April 2003 in Kraft getreten, stärkt das Leitziel der Vorsorge und führt das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung ein. Im Vordergrund steht das Bemühen, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Zu den neuen Akzenten, die das LEP setzt, gehören die "Tabuzone" C des Alpenplans, in der keine weiteren Erschließungen möglich sind und die zum vorbeugenden Lawinenschutz auf 43 % des bayerischen Alpenraums erweitert wird. Außerdem werden Vorranggebiete für den Hochwasserschutz eingerichtet. Dem Anliegen des Klimaschutzes wird in einem eigenen Kapitel Rechnung getragen. Am landesplanerischen Konzept der "Zentralen Orte" wird festgehalten, so dass auch vor dem Hintergrund des Umbruchs im Altersaufbau der Gesellschaft landesweit Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung fortbestehen, auch wenn diese unvollständig ausgelastet sind. goj/difu
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ca. 300 S.
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Landesentwicklungsprogramm, Raumstruktur, Siedlungsentwicklung, Siedlungsstruktur, Fachplanung, Planungsziel, Ländlicher Raum, Verdichtungsraum, Wirtschaftsentwicklung, Landesplanung, Raumordnung, Umweltschutz, Landschaft, Infrastruktur, Sozialinfrastruktur, Wirtschaft, Versorgung, Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Hochwasserschutz