Bewertungsrechtliche Beurteilung des Wohnungsbegriffs. Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

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1985

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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Zusammenfassung

Mit gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.5.1985 wird mitgeteilt, dass für die Frage, ob die Zusammenfassung eine Mehrheit von Räumen den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff erfüllt, ist nunmehr wesentlich, dass diese Zusammenfassung von Räumen eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bildet. Es muss ein eigener Zugang bestehen, der nicht durch einen anderen Wohnbereich führt. Grundsätzlich ist erforderlich, dass die Räume Wohnzwecken dienen oder zu dienen bestimmt sind. (rh)

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In: Betr.-Berater, 40(1985), Nr.15, S.984, Lit.

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