BGH, Urteil v. 7.12.1984 - V ZR 141/83.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Ein Sachmangel im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB kann vorliegen, wenn ein Grundstück mit einem ohne Baugenehmigung errichteten Haus verkauft wird. Maßgebend ist, ob zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ein baurechtswidriger Zustand besteht. Nicht von Bedeutung ist, ob nach jahrzehntelanger Duldung dieses Hauses und anderer nicht genehmigter Bauten in dem dortigen Gebiet nunmehr zu erwarten ist, dass das Haus auch in Zukunft geduldet wird. Der Sachmangel besteht im Fehlen der Baugenehmigung und einer rechtsverbindlichen behördlichen Erklärung, die den Bestandsschutz des Hauses sichert. Da die Käufer darauf hingewiesen wurden, dass das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt und auf dem Grundstück nichts gebaut oder baulich verändert werden darf, stellt sich die Frage, ob die Käufer nicht grob fahrlässig gehandelt haben, indem sie sich nicht nach dem Vorliegen einer Baugenehmigung erkundigt haben. Diese Frage ist vom Berufungsgericht zu prüfen. (kl)

Beschreibung

Schlagwörter

Grundstück, Grunderwerb, Baugenehmigung, Außenbereich, Bestandsschutz, Landschaftsschutzgebiet, Rechtsprechung, Baurechtswidrigkeit, Schwarzbau, Sachmangel, Haftungsausschluss, Bundesbaugesetz, Baugesetzbuch, Bauordnungsrecht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.18, S.570, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Grundstück, Grunderwerb, Baugenehmigung, Außenbereich, Bestandsschutz, Landschaftsschutzgebiet, Rechtsprechung, Baurechtswidrigkeit, Schwarzbau, Sachmangel, Haftungsausschluss, Bundesbaugesetz, Baugesetzbuch, Bauordnungsrecht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries