Ministerialfreie Verwaltung. Begriff, Erscheinungsformen und Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

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SEBI: 72/829

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Zusammenfassung

Ministerialfreie Stellen in der öffentlichen Verwaltung sind als Ausnahmen von dem Ministerialsystem (Ausprägung des hierarchischen Prinzips im Bereich der Verwaltung) zu verstehen. Die Diskussion über die Zulässigkeit ministerialfreier Stellen ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage insoweit offengelassen, als es die Zulässigkeit ministerialfreier Stellen nicht generell ausgeschlossen hat. Die Studie zeigt auf, welche Stellen in der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene als ministerialfrei zu bezeichnen und welche Ausgestaltungen dabei zu unterscheiden sind. Darüberhinaus beschäftigt sie sich kritisch mit den Argumenten für und gegen die Verfassungsmäßigkeit ministerialfreier Stellen.

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Schlagwörter

Ministerialsystem, Hierarchie, Weisungsgebundenheit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Recht

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Bonn: Univ.Bonn (1972), 343 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1970)

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Ministerialsystem, Hierarchie, Weisungsgebundenheit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Recht

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