Kleingartenplan.

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1987

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SEBI: 87/6072-4

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Zusammenfassung

Nach dem Inkrafttreten des neuen Bundeskleingartengesetzes mit seiner neu gefaßten Begriffsdefinition, der Festsetzung allgemein verbindlicher Höchstpachtpreise sowie der Verankerung des Kündigungsschutzes für Dauerkleingärten beschloß die Stadt Bocholt 1984 die Aufstellung von Bebauungsplänen, um den Bestand rechtlich zu sichern. Als weiterer Schritt soll der Kleingartenplan dazu dienen, den objektiven Bedarf bzw. die dauerhafte Nachfrage der Bevölkerung nach Kleingärten zu ermitteln und Möglichkeiten zum Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage aufzuzeigen. cp/difu

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Bocholt: (1987), VII, 48 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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