Organisationsformen der Verkehrsverbünde.

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SEBI: Zs 658
BBR: Z 78
IRB: Z 1095

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Zusammenfassung

Nach einer einleitenden Definition des Begriffs Verkehrsverbund werden die grundsätzlichen Ziele der bisher 5 in der Bundesrepublik vorhandenen Verkehrsverbünde dargestellt. Die geschlossenen Grundverträge werden hinsichtlich ihrer Bindungswirkung für die Vertragspartner aber auch hinsichtlich ihrer Einpassung in den sonst für den öffentlichen Personennahverkehr gültigen rechtlichen Rahmen erörtert. Abschließend wird erwogen, ob nicht die Aufstellung von verbindlichen gesetzlichen Regeln sinnvoll wäre, in denen die Kriterien für die Notwendigkeit eines Verbunds und auch der Zusammenhang zwischen Aufgabenverantwortung und Ausgabenverantwortung festgelegt wären. wb

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Verkehr, Rechtsstellung, Rechtsgrundlage, Organisationsform, Personenbeförderungsrecht, Personenbeförderungsgesetz, Öffentlicher Verkehr, ÖPNV, Verkehrsverbund

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Zeitschrift für Verkehrswissenschaft, Düsseldorf 51(1980)Nr.2, S.87-97, Lit.

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Verkehr, Rechtsstellung, Rechtsgrundlage, Organisationsform, Personenbeförderungsrecht, Personenbeförderungsgesetz, Öffentlicher Verkehr, ÖPNV, Verkehrsverbund

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