Zur Problematik des Anschluß- und Benutzungszwangs.

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SEBI: 80/6583-4

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Abstract

Der Autor, Mitarbeiter beim Deutschen Städtetag in Köln, weist auf die zunehmende Zahl der leitungsgebundenen Energien hin.Der rechtliche Hintergrund für den Anschluß- und Benutzungszwang ist der r 18 der Deutschen Gemeindeordnung.So kann der Bürger gezwungen werden - in den einzelnen Bundesländern wird das unterschiedlich bestimmt, wobei Berlin-West keine Reglung getroffen hat - aus Gründen der ,,Volksgesundheit'' sich kommunalen Versorgungsquellen anzuschließen, besonders gilt das für Wärme.Es wird einerseits die Kostenfrage herausgestellt, Fernwärme ist nicht immer billiger, andererseits das Interesse die Immission gering zu halten und die rechtlichen Bedenken gegen die Statuierung eines Anschlußzwanges.Die Preisgestaltung sollte den Betreibern überlassen sein, den Kommunen sollte nur eine allgemeine Aufsicht überlassen werden.Der Beitrag schließt mit einem Überblick über die gesetzliche Grundlage in Bund und Ländern. be/difu

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Energieversorgung, Leitungsgebundene Energie, Rechtsprechung, Anschlusszwang, Benutzungszwang

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In: Ganser, Karl u. a.: Rationelle Energieverwendung und Siedlungsplanung.Hrsg.: Institut für Städtebau Berlin in der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, Bonn: (1980), S. 123-129, Lit.

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Energieversorgung, Leitungsgebundene Energie, Rechtsprechung, Anschlusszwang, Benutzungszwang

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Institut für Städtebau Berlin der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung; 20