Formen und Recht der Demokratie im Verfassungsstaat.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2006/2413

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Abstract

Das öffentliche Recht und auch die Politik enthalten eine breite Diskussion zum Thema Demokratie als Herrschafts- oder Staatsform. Im Verfassungsstaat wird diese Debatte komplettiert durch Überlegungen, wie eine Verfassung gestaltet sein muss, will man sie demokratisch nennen. Bislang waren nach dem Stand der Wissenschaft diese Überlegungen soweit gediehen, direkt demokratische Formen - wie man sie etwa in der Schweiz vorfindet - als demokratisch zu erachten, aber auch repräsentative, die man vorzugsweise in Frankreich und der Bundesrepublik geschaffen hat. Die Forschung musste sich daher - wegen einer Vielzahl praktischer Probleme bei der Konstituierung von Politik durch Recht - mit der Frage befassen, in welchem Verhältnis beide zueinander stehen. difu

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661 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 4332