Ertragswert, Liegenschaftszins.

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0341-2016

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IRB: Z 1501

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Abstract

Der zweite Teil der Zweiten Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung/WertV) vom 06. Dezember 1988 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 2209) regelt die Ableitung erforderlicher Daten. Im u 8 dieser Verordnung ist erläutert, was man darunter zu verstehen hat. Danach handelt es sich um für die Wertermittlung erforderliche Daten. Diese sind aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse abzuleiten. Hierzu gehören insbesondere Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke. Im Aufsatz soll insbesondere die Ableitung von Liegenschaftszinssätzen behandelt werden. Hierfür ist es auch nötig, sich mit dem Ertragswertverfahren auseinanderzusetzen, denn beide - Liegenschaftszinsen und Ertragswerte - bedingen einander.

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Der Sachverständige

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Nr.9

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S.12-16

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