Der Gestaltungsplan nach zürcherischem Recht.
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1985
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SEBI: 87/14
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Zusammenfassung
Gestaltungspläne sind Instrumente der kommunalen Nutzungsplanung. Mit dem zürcherischen Gestaltungsplan wird eine städtebaulich, architektonisch und wohnhygienisch einwandfeie (Gesamt-)Überbauung angestrebt. Sein Ziel ist demnächst die harmonische, ästhetische Eingliederung in die landschaftliche und bauliche Umgebung sowie eine verbesserte Siedlungs- und Landschaftsgestalt. Der zürcherische Gesetzgeber hat damit ein Planungsinstrument geschaffen, welches durchaus geeignet ist, gewissen, in einer Zeit großen Baubooms aufgetretenen negativen Tendenzen des Bauwesens entgegenzusteuern. Um ihn jedoch praxisgerecht anzuwenden, bedarf der Gestaltungsplan nach Auffassung des Autors einiger Anpassungen (z. B. die Mitwirkung der Grundeigentümer bei der Aufstellung und Festsetzung des Planes), die in der Arbeit aufgezeigt werden. Weiter wird eine durchgehende Gestaltungsplanung gefordert, da die jetzigen punktuellen Gestaltungspläne die Gefahr in sich bergen, durch Verwirklichung von Sonderbauformen das Chaos der bebauten Umwelt noch zu vergrößern. kp/difu
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Zürich: Verlag der Fachvereine (1985), XXXIV, 323 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1985)