Beschneidung eines Kindes - eine Kindeswohlgefährdung? Beschluss des OLG Hamm vom 30.8.2013 - II- 3 UF 133/13 -, FamRZ 2013, 1818 ff.

Evangelischer Erziehungsverband -EREV-
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Hannover

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0943-4992

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Die Kindeseltern sind geschiedene Eheleute. Der sechsjährige Sohn G. lebt seit der Trennung und Scheidung seiner Eltern bei seiner Mutter, die die kenianische Staatsangehörigkeit besitzt und durch Beschluss des Familiengerichts vom 6.11.2011 die alleinige elterliche Sorge hat. Nachdem der Kindesvater erfahren hatte, dass die Kindesmutter beabsichtigt, eine Beschneidung an G. vornehmen zu lassen, hat das Familiengericht auf seinen Antrag hin im einstweiligen Anordnungsverfahren durch Beschluss vom 21. März 2013 der Kindesmutter vorläufig die Gesundheitsfürsorge für G. entzogen und auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Kindesmutter hat das OLG Hamm zurückgewiesen.

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Evangelische Jugendhilfe

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Nr. 2

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S. 113-114

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