Umfassender Renovierungsaufwand im Zusammenhang mit Grundstückserwerb; BFH, Urteil v. 12.2.1985 - Az.IX R 114/83.

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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Abstract

Wird ein rund 20 Jahre altes Wohngebäude vom Käufer vor dem Bezug mit einem umfassenden Renovierungsaufwand von 2/5 des Kaufpreises nutzbar gemacht, so sind diese Aufwendungen keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern entweder Anschaffungskosten oder anschaffungsnaher Herstellungsaufwand. Hat das Finanzamt in einem unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Einkommensteuerbescheid anschaffungsnahen Aufwand nicht zum sofortigen Abzug als Werbungskosten zugelassen, so braucht das Finanzgericht im Klageverfahren die Frage, ob erhöhte Absetzungen nach § 82 a EStDV in Betracht kommen, nicht zu klären, wenn der Kläger diese Absetzungen nicht geltend gemacht hat. (-z-)

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Grundstück, Steuerrecht, Renovierung, Wohngebäude, Abschreibung, Rechtsprechung, Werbungskosten, Grundstückserwerb, BFH-Urteil, Recht, Allgemein

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In: Betr.-Berater, 40(1985), Nr.24, S.1587-1588, Lit.

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Grundstück, Steuerrecht, Renovierung, Wohngebäude, Abschreibung, Rechtsprechung, Werbungskosten, Grundstückserwerb, BFH-Urteil, Recht, Allgemein

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