Baumschutzsatzung, räumlicher Geltungsbereich, hinreichende Bestimmtheit. BVerwG, Urteil vom 16.6.1994 - 4 C 2.94 -.
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Datum
1995
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935-4
ZLB: Zs 987
ZLB: Zs 987
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der räumliche Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung wird mit der Formulierung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne hinreichend bestimmt umschrieben. Amtlicher Leitsatz. Die Klägerin wendet sich gegen die Anordnung des Beklagten, für einen unter Verstoß gegen die Baumschutzsatzung gefällten Baum eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Nach zunächst erfolgreicher Klage zum Verwaltungsgericht blieb die Klägerin in der Revision erfolglos. In der Begründung wird unter anderem ausgeführt, daß auch im Anwendungsbereich des Paragraphen 34 der Begriff im Zusammenhang bebauter Ortsteile Verwendung finde. Infolgedessen sei nicht einzusehen, warum er für eine das Grundrecht weniger berührende Baumschutzsatzung nicht herangezogen werden solle. Im weiteren zu den an die Abgrenzung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten zu stellenden weitergehenden Erfordernisse der katastermäßigen Bezeichnung.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr.4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.119-120