Allgemeines Polizeirecht und Verkehrsrecht als Eingriffsgrundlage im Straßenverkehr. Kompetenzabgrenzung zwischen Straßenverkehrsbehörden, (Orts-)Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Straßenverkehrsbehörden, (Orts-)Polizeibehörden und der Polizeivollzugsdienst sind aufgrund des Verkehrsrechts und des Ordnungsrechts für die Gefahrenabwehr im Straßenverkehr zuständig. Die Mehrfachzuständigkeiten nach verschiedenen Gesetzen sollen sicherstellen, dass notwendige Maßnahmen nicht an Kompetenzfragen scheitern. Wo verschiedene Gesetze miteinander konkurrieren, besteht allerdings auch die Gefahr, dass das 'falsche' Gesetz als Rechtsgrundlage herangezogen wird. Das kann schlimmstenfalls dazu führen, dass sich keine Behörde für zuständig und handlungsbefugt hält und erforderliche Maßnahmen unterbleiben. Solche Fragen lassen sich nur klären, wenn der systematische Zusammenhang zwischen Polizeirecht und Verkehrsrecht beachtet wird. In dem Beitrag werden diese Beziehungen verdeutlicht. Im ersten Abschnitt finden sich grundlegende Ausführungen zum Verhältnis zwischen Verkehrsrecht und Polizeirecht. Die Eigenständigkeit beider Rechtsgebiete wird im darauffolgenden Abschnitt behandelt, während der letzte Abschnitt aufzeigt, wie Lücken im Verkehrsrecht durch das allgemeine Polizeirecht ausgefüllt werden. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 13
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S. 503-510