Das Recht der Reichsstädte Weißenburg und Nürnberg. Ein Beitrag zur vergleichenden Stadtrechtsforschung.

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Die Stadtrechtsforschung hat sich drei Hauptarbeitsgebiete gesetzt: Das älteste Anliegen - Sammlung und Herausgabe von Stadtrechtstexten- wird angesichts der Vielzahl von Stadtrechten wohl noch lange bestehen bleiben. Ein zweites Problem ist die Erklärung der Entstehung der Stadtverfassung; noch keine bisher dazu entwickelten Theorien (Munizipaltheorie, Hofrechtstheorie, Gildetheorie, Marktrechtstheorie und Landgemeindetheorie) vermag alle Erscheinungsform zu erfassen. Die wohl modernste Aufgabe ist die vergleichende Stadtrechsforschung. Die konkrete Fragestellung dieser Arbeit lautet: "Inwieweit ist das Weißenburger vom Nürnberger Stadtrecht abgeleitet oder beeinflußt?" Diese Frage stellt sich auch im Hinblick auf die engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen beider Städte und ihrer räumlichen Nähe. Untersucht werden Verfassungs und Verwaltung, Zivilverfahrensrecht und materielles Zivilrecht sowie Strafverfahrensrecht und materielles Strafrecht. chb/difu

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Stadtrecht, Reichsstadt, Mittelalter, Verwaltungsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Erlangen-Nürnberg: Selbstverlag (1963), VI, 101 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1963)

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Stadtrecht, Reichsstadt, Mittelalter, Verwaltungsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Stadtgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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