Landschaftsrahmenplan Stetten im Remstal.

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1973

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SEBI: 75/2931

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Nach den Zielen des Regionalen Entwicklungsplanes soll die Gemeinde Stetten nicht unmittelbar in den Verdichtungsraum Stuttgart einbezogen werden, sondern als Weinbau- und Erholungsort erhalten bleiben. Nach einer Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes werden Schwellenwerte für seine Belastbarkeit festgelegt. Es werden dann Nutzungen vorgeschlagen, die dem Gebiet eine optimale und charakteristische Entwicklung ermöglichen und die Regenerationsfähigkeit der Landschaft langfristig sichern sollen.

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Stuttgart, (1973) 32 S., Kt.; Tab.

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