Die Abgrenzung von Hauptamt und Nebentätigkeit.
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SEBI: 89/5419
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DI
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Abstract
Es werden die beamtenrechtlichen Begriffe Hauptamt und Nebentätigkeit näher bestimmt und voneinander abgegrenzt werden. Es wird mit der Definition des Hauptamtes begonnen. Dazu wird anhand der gesetzlichen Vorgaben in Bund und Ländern das Problem näher eingegrenzt. Für die Abgrenzung kommt dem Begriff der Organisationsgewalt, die dem Dienstherrn bei der Ausgestaltung des Hauptamtes zusteht, eine wesentliche Bedeutung zu. Es ist zwischen der privaten und der dienstlichen Nebentätigkeit zu unterscheiden; ferner ist die Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit zu beachten. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die Darstellung und Erörterung der (Nebentätigkeits-) Bestimmungen im allgemeinen Beamtenrecht und im Hochschulrecht. vka/difu
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Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Hauptamt, Nebentätigkeit, Nebenerwerb, Hochschulrecht, Arbeitsbedingung, Hochschule, Kommunalbediensteter, Arbeit, Verwaltungsrecht, Verwaltung
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Erlangen-Nürnberg: (1988), XVI, 187 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1988)
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Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Hauptamt, Nebentätigkeit, Nebenerwerb, Hochschulrecht, Arbeitsbedingung, Hochschule, Kommunalbediensteter, Arbeit, Verwaltungsrecht, Verwaltung