Die Naturschutzgesetze der Länder.
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Wien
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ZLB: 95/1585-4
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Abstract
In Österreich fällt der Naturschutz - im Sinne des Schutzes von Pflanzen und Tieren sowie der Landschaft - in die Kompetenz der Bundesländer. Somit gibt es neun verschiedene Naturschutzgesetze. In der Arbeit werden diejenigen Bestimmungen der Naturschutzgesetze verglichen, die einen ähnlichen Inhalt oder ähnliche Ziele haben. In einer groben Einteilung lassen sich die Bereiche Flächenschutz und Artenschutz unterscheiden. Da in Vorarlberg große Bereiche davon, nämlich der Landschaftsschutz und alle konkreteren Bestimmungen über den Artenschutz, nicht wie in allen anderen Ländern im Naturschutzgesetz enthalten sind, wurden das Vorarlberger Landschaftsschutzgesetz und die Vorarlberger Naturschutzverordnung in die Betrachtung miteinbezogen. In einer detaillierteren Einteilung kann man die Bereiche "Allgemeine Bestimmungen", " Flächenschutz" (im engeren Sinne), "Objektschutz" und "Pflanzen- und Tierschutz" sowie "Organisation", "Verfahren"" und "Vollzug" unterscheiden, wobei das Kapitel Flächenschutz in dieser Arbeit nur überblicksmäßig behandelt wurde, Zum Schluß wird kurz auf praktische Auswirkungen und Mängel des Naturschutzes, auf den Vollzug der Naturschutzgesetze in der Praxis sowie auf Verbesserungsvorschläge eingegangen. goj/difu
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130 S.
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Forschungsberichte; 9402