Neugliederung des Bundesgebietes. Kurzfassung des Berichts der Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebietes.

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1974

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In dieser Schrift geht es unter dem Thema ,,Neugliederung des Bundesgebiets'' allein um die gebietliche Reform der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Gegenwärtig gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zehn Länder. 1970 entstand eine vom Bundesminister des Innern berufene Kommission aus Sachverständigen aus den Fachbereichen Geographie, Kommunalwesen, Politikwissenschaft, Raumordnung und Landesplanung, Staats- und Verwaltungsrecht, Verkehrspolitik, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Finanzwissenschaft. Die Kommission sollte in der Form eines Berichts Lösungsvorschläge unterbreiten, die gem. Art. 29 Abs. 1 GG darauf abzielen, Bundesländer zu schaffen, die nach ihrer räumlichen Abgrenzung, ihrer Bevölkerungszahl und ihrer Wirtschaftskraft ausgewogener sind als die jetzigen Bundesländer. Angestrebt sind Länder, die insbesondere der wachsenden Vergrößerung der unteren Verwaltungskörperschaften angepaßt sind und demgemäß eine entsprechend große Einwohnerzahl haben. st/difu

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Köln: Heymann (1974?), 196 S., Kt.; Tab.

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