Kommentar zum niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz. 2. neubearb. Aufl.
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SEBI: 78/849
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Zusammenfassung
Dieses Erläuterungsbuch verwertet die amtliche Begründung zum Regierungsentwurf des Nachbarrechtsgesetzes und die Niederschriften über die Beratungen der Ausschüsse des Niedersächsischen Landtages. Der Verfasser hatte im Niedersächsischen Ministerium der Justiz die Aufgabe, den Gesetzentwurf auszuarbeiten und ist deshalb mit den amtlichen Materialien vertraut. Es ist ein wesentliches Anliegen dieses Buches, alle diejenigen Bürger und Dienststellen, für die das Gesetz von Bedeutung sein wird, die Haus- und Grundbesitzer, die Landwirte, die Architekten und Baumeister, die Rechtsanwälte und sonstigen Berater sowie die Gerichte und Behörden mit den Erwägungen und Absichten des Gesetzgebers bekanntzumachen. Das Gesetz regelt Eigentumsinteressen, die benachbarte Grundstückseigentümer gegeneinander austragen. Dazu gehören u. a. Fragen, die die Grenzwand, Einfriedung, die Bepflanzung, das Fensterrecht, das Wasserrecht usw. betreffen. st/difu
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Nachbarrechtsgesetz, Grundeigentum, Nachbar, Nachbarwand, Grenzwand, Fensterrecht, Lichtrecht, Einfriedung, Wasserrecht, Dachtraufe, Schornstein, Bepflanzung, Grenzabstand, Kommentar
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Göttingen: Schwartz (1976), 234 S., Abb.; Lit.; Reg.
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Nachbarrechtsgesetz, Grundeigentum, Nachbar, Nachbarwand, Grenzwand, Fensterrecht, Lichtrecht, Einfriedung, Wasserrecht, Dachtraufe, Schornstein, Bepflanzung, Grenzabstand, Kommentar
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Schwartz-Kommentare. Reihe B Landesgesetze; 3