Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen. Gemeinsamer Ausschuß des Bundesministers des Inneren (BMI) und der Ländergemeinschaft Wasser (LAWA).

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IRB: Z 849

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Zusammenfassung

Öl- und Kraftstoffspuren defekter Fahrzeuge oder infolge eines Unfalls stellen auf der Verkehrsfläche eine Unfallgefahr wie auch eine Boden- und Gewässergefährdung dar. Bei der Reinigung der Fahrbahnen sollen nur besonders dafür geeignete und geprüfte Ölbinder verwendet werden. Zur Wiederherstellung der Fahrbahngriffigkeit ist zusätzlich zur Behandlung mit Ölbinder eine Nachreinigung mit einer Haushaltsspülmittellösung und einer sorgfältigen Nachspülung mit Wasser unerlässlich. Die Wiederfreigabe der Verkehrsfläche soll durch Polizei, Straßenmeisterei oder sonstige zuständige Stellen erfolgen. (rm)

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Verkehrsfläche, Verschmutzung, Öl, Unfallgefahr, Untersuchung, Reinigung, Reinigungsmittel, Bindemittel, Umweltbelastung

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In: Brandschutz, 39(1985), Nr.8, S.286-287, Abb.

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Verkehrsfläche, Verschmutzung, Öl, Unfallgefahr, Untersuchung, Reinigung, Reinigungsmittel, Bindemittel, Umweltbelastung

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