Städtebau und Solidaritätsprinzip. Die räumlich-technischen Bedingungen des Städtebaues und des Wohnungswesens in der Bundesrepublik Deutschland aus der Sicht des Solidaritätsprinzips.

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BBR: M 2336

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Die Vorstellungen und Entscheidungen im Bereich des Städtebaus sind deswegen so schwerwiegend, weil sie im allgemeinen für mehr als eine Generation ihre Wirkung haben. Der Autor geht der Frage nach, welche Formen des Städtebaus den Bewohnern die Möglichkeit geben, sich so zu entwickeln, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Erfüllung der Bedürfnisse des Einzelnen und denen der Gemeinschaft entsteht. Er fragt also danach, welche städtebaulichen Formen im Sinne des Solidaritätsprinzips wirken. Dabei unterscheidet er zwischen der Solidargemeinschaft der Familie und der Nachbarschaft. Diese Fragestellung zugrundelegend, analysiert er das Wohnhochhaus; einzeln stehende von Grün umgebene Einfamilienhäuser, zweigeschossige Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser für eine Familie und Stadthäuser. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Stadthaus mit Garten und Einliegerwohnung in dichter Bauweise als Ein- oder Zweifamilienhaus den Forderungen des Solidaritätsprinzips am ehesten entgegenkommt, wenn es mit mehreren gleichartigen oder ähnlichen Gebäuden in übersichtlicher städtebaulicher Ordnung zusammengefasst ist. GM

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Stadtplanung/Städtebau, Wohnen, Stadtplanung, Gebäudetyp, Familie, Nachbarschaft, Sozialbeziehung

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Jahrbuch für christliche Sozialwissenschaften, Münster/Westf. 24(1983)S.127-161, Lit.

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Stadtplanung/Städtebau, Wohnen, Stadtplanung, Gebäudetyp, Familie, Nachbarschaft, Sozialbeziehung

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