Lagerung von wassergefährdenden Stoffen.

Wolff, Guenter/Edel, Heinz
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1984

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IRB: Z 511

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Zusammenfassung

Das Wasserhaushaltsgesetz, die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten und die Prüfzeichenverordnung regeln in ihrem jeweiligen Geltungsbereich, welche Anlagen, Anlagenteile und technischen Schutzvorkehrungen bauartzulassungspflichtig oder -bedürftig bzw. prüfzeichenpflichtig sind. Teilweise kann eine Genehmigung nach einem Rechtsverfahren weitere Verfahren erübrigen (Ersetzensklauseln). Für die bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe eingesetzten Anlagenteile und Schutzeinrichtungen werden die begutachtenden und zulassenden Behörden aufgelistet. (fw)

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In: TUe;25(1984), Nr.7/8, S.322-324, Abb., Tab., Lit.

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